Stiftung Zukunft Lutherkirche

Die Stiftung Zukunft Lutherkirche dient der Sicherung des Fortbestandes der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarhausen – und dabei insbesondere der Mitfinanzierung von Stellen im Bereich der allgemeinen Gemeindearbeit, der seelsorgerlichen, diakonischen und missionarischen Aufgaben sowie von Projekten in diesen Aufgabenbereichen. Unsere Stiftung wurde am 3. Juni 2008 gegründet und ist als gemeinnützig anerkannt.

 

 

Im Jahr 2021 wurde unserer Stiftung der Stiftungspreis der Badischen Landeskirche verliehen

 

In diesem kurzen Video wird das Anliegen und die Arbeit der Stiftung vorgestellt

 

Stifter sparen Steuern
Über die Möglichkeiten von Zuwendungen wie Spende, Schenkung, Zustiftung, Vermächtnis oder auch Erbeinsetzung erhalten Sie Informationen im Pfarramt sowie bei den Mitgliedern des Stiftungsrates.

Die Evangelische Kirchengemeinde Neckarhausen führt das Sonderkonto:
Stiftung Zukunft Lutherkirche
VR Bank Rhein-Neckar eG
IBAN: DE39 6709 0000 0085 9278 09
BIC: GENODE61MA2

 

Grundlegende Informationen zur Stiftung Zukunft Lutherkirche finden Sie hier: 

 

Aktuelle Informationen und den Rechenschaftsbericht finden Sie hier:  

 

Satzungsänderung zum 8. April 2025

Seit über 1 Jahr befasste sich der Stiftungsrat in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat und mit Unterstützung durch Dr. Sternberg und Herrn Moch vom Evangelischen Oberkirchenrat mit der Frage, wie wir die Stiftung Zukunft Lutherkirche an die Rahmenbedingungen des Strategieprozess "EKIBA 2032" angepasst bekommen. Hierzu haben wir uns tief ins Kirchenrecht hineingedacht und Lösungen für unsere Stiftung Zukunft Lutherkirche gesucht.
Mit Stolz für alle Beteiligten konnten wir vor wenigen Tagen diesen teils nervenaufreibenden Prozess positiv zum Abschluss bringen. Die Satzung wurde modernisiert und für die Zukunft ausgerichtet.
 
Kurz zusammengefasst:
  • Es wird in Zukunft 2 "Geld-"Töpfe geben.
  • Topf 1 beinhaltet die bisherigen Zuwendungen und das Grundstück.
  • In Topf 2 fließen mit der Satzungsänderung die zukünftigen Zuwendungen an die Stiftung Zukunft Lutherkirche.
  • Die Mittel und Erträge aus Topf 1 stehen auch zukünftig nur für Stellen, Aufgabe und Projekte zur Verfügung.
  • Die Mittel und Erträge aus Topf 2 können nun neben des bisherigen Möglichkeiten (Stellen, Aufgaben und Projekte) auch zusätzlich für die Gebäude verwendet werden.
  • Jedoch kann jeder Spender/Stifter bestimmen, dass seine Zuwendung auch weiterhin nur für den ursprünglichen Stiftungszweck verwendet werden soll. Diese Mittel kommen da wie bisher in Topf 1.
  • Zu keiner Zeit werden die Mittel und Erträge aus den beiden Töpfen vermischt.
 
Für alle, die es noch ausführlicher wissen wollen:
Der wichtigste Punkte war die Ergänzung des Stiftungszwecks, der bisher in §2 Satz 1 geregelt war: "Zweck der Stiftung ist die Mitfinanzierung von Stellen im Bereich der allgemeinen Gemeindearbeit der Kirchengemeinde Neckarhausen und die Mitfinanzierung von Aufgaben und Projekten im seelsorglichen, diakonischen und missionarischen Bereich."
 
Aktuell sieht der Stiftungszweck nur die Unterstützung von Stellen und Projekten vor, nicht jedoch die Gebäude der Kirchengemeinde.
Auch wenn unsere Kirche auf "grün" steht, kann die Landeskirche hier nicht alle Investitionen unterstützen. Deswegen wollen wir, wie bereits bei der Gründung der Stiftung Zukunft Lutherkirche im Jahr 2008, rechtzeitig mit der Vorsorge beginnen.
Hierfür wurde der Stiftungszweck um den Satz 2: "Zweck der Stiftung ist darüber hinaus die Mitfinanzierung kirchlicher Gebäude auf der Gemarkung Neckarhausen, soweit der Evangelischen Landeskirche in Baden eine Finanzierung dieser Liegenschaften nicht möglich ist." ergänzt.
 
Da jedoch die Zuwendung zweckgebunden waren und auch zukünftig sind, haben wir den „§ 5 Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen“ erweitert. In diesem Paragrafen steht genau beschrieben, wie wir die Zuwendungen verwenden dürfen.
 
Uns ist bewusst, dass dies sehr kompliziert klingt. Bei Fragen sprechen Sie doch die Mitglieder des Stiftungsrates einfach an oder nehmen per Mail Kontakt mit uns auf.

 

Die Stiftungssatzung in der Fassung vom April 2025 finden Sie hier:

 
Ansprechpartner

Der Stiftungsrat

Peter Bittorf (Vorsitzender)
Jochen Renner (Stellv. Vorsitzender)
Stefanie Philipp
Bernhard Bader
Gertraud Rosanowitsch